Erklärung zur Barrierefreiheit

Herausgeber

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.karriere-marburg-biedenkopf.de veröffentlichten Websites der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vereinfachten und automatisierten Prüfung mittels verschiedener Accessibility-Tools wie AChecker oder AccessibilityChecker im August 2025.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte nur teilweise vereinbar:

    • Primäres Menü
      Das primäre Menü auf Desktop- und Mobilversion verwendet teilweise dieselben HTML-IDs. Diese Doppelungen entstehen technisch durch die Ausspielung von Desktop- und OffCanvas-Menüs (Mobile-Menü), die jedoch nie gleichzeitig sichtbar sind, sodass Nutzerinnen und Nutzer der Webseite hiervon keine Einschränkung erfahren.

    • Kampagnenbilder auf der Startseite
      Bei einzelnen Kampagnenbildern zu Beginn der Startseite wird der Text „Entfalte Dein Potenzial!“ aus Designgründen direkt über das Bild gelegt. Aufgrund der Bildinhalte kann der Farbkontrast insbesondere für Personen mit Sehbeeinträchtigungen schwerer lesbar sein. Wir prüfen aktuell alternative Darstellungsformen (z. B. Hintergründe oder Overlays), um diese Einschränkung künftig zu beheben.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde:

    • Die Überprüfung steht noch aus.

Geplante Maßnahmen

Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im April 2025 erstellt und zuletzt am 26. August 2025 aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns unter der E-Mail-Adresse barrieremelden@marburg-biedenkopf.de oder nutzen Sie unser Formular „Barriere Melden“ im Fußbereich unserer Website.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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